AGB / Mietbedingungen
Die Firma "Haus Nordlichter Gabriele Petersen Vermittlung von Ferienwohnungen" - nachstehend Vermieter genannt - handelt im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers als Vermittler und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Eigentümers. Der Mietvertrag wird zwischen den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen geschlossen. Es haftet ausschließlich der Eigentümer und nicht der Vermieter für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben.
Vertragsbedingungen
1. Buchungen können per E-Mail, telefonisch, persönlich oder über unsere Internetseite getätigt werden. Durch Angabe der persönlichen Daten und der Akzeptanz unserer Geschäftsbedingungen geht der Gast einen rechtswirksamen Vertrag ein.
Angebote, Reservierungen und Optionen sind noch keine feste Buchung. Feste Buchungen bestätigen wir grundsätzlich per E-Mail bzw. auf dem Postweg.
Die Kosten für Endreinigung, Strom etc. sind im Mietpreis gem. Angebot enthalten. Haustiere dürfen ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter in die für Haustiere ausgewiesenen Unterkünfte mitgebracht werden. Sie dürfen nicht ohne Aufsicht in der Wohnung bleiben.
2. Die Wohnung darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Anzahl Personen (inkl. Kleinkinder / Babys) bewohnt werden. Die Nachtruhe / Hausordnung ist einzuhalten.
3. Bezüglich der Nutzung des Internets stellt der Gast den Vermittler und den Eigentümer der Unterkunft von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf Grund rechtswidriger Verwendung des Internets durch ihn beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
4. Der Vermieter stellt dem Mieter eine gepflegte Unterkunft zur Verfügung. (Anreisetag ab 16:00 Uhr, Abreisetag bis 9:30 Uhr). Der Mieter hat unverzüglich nach seinem Einzug evtl. Schäden dem Vermieter bzw. Eigentümer zu melden. Es kann vorkommen, dass ein Fussel oder Krümel übersehen wurde, aber sollten Sie ernsthafte Fehler oder Mängel bzgl. der Reinigung vorfinden, so kontaktieren Sie uns bzw. den Eigentümer unverzüglich, damit schnellstmöglich unsererseits für Abhilfe gesorgt werden kann.
Verspätete Reklamationen werden nicht anerkannt! Wir werden nicht akzeptieren, dass die Unterkunft bei Abreise nicht besenrein und aufgeräumt verlassen wird, weil diese bei Anreise nicht zufriedenstellend vorgefunden wurde.
Bei einem Zustand mangelnder Hygiene durch den Gast, werden die hieraus entstehenden Reinigungskosten dem Gast mit € 10,00 zzgl. MwSt/15 Minuten in Rechnung gestellt.
5. Der Mieter ist verpflichtet die Wohnung während der Mietzeit sauber zu halten und täglich zu lüften. Zur Verfügung gestellte Wolldecken, Bettwäschen und Handtücher (ggf. Hundedecken) dürfen nur innerhalb der Unterkunft benutzt werden - Strandlaken und -decken etc. sind mitzubringen.
6. Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Vom Mieter verursachte Schäden müssen von ihm auf seine Kosten ersetzt / behoben werden. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, benachrichtigen Sie uns bzw. den Eigentümer sofort damit unsererseits schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt werden kann und der nachfolgende Gast ebenfalls eine intakte Wohnung vorfindet. Sollten überlassene Schlüssel verlorengehen, so haftet der Mieter für alle hieraus entstehenden Kosten (Schlüsseldienst, Austausch von Schließanlage o. ä.)
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
7. Bei Abreise ist die Wohnung aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Kühlschrank und Geschirrspüler sind zu leeren, Geschirr und Bestecke sauber in die entsprechenden Schränke zu räumen, Verkrustungen von Backofen und Mikrowelle zu entfernen und der Müll entsprechend der Vorgaben zu entsorgen.
8. Bei Abreise sind Fenster und Türen zu schließen. Das Licht, alle elektrischen Geräte und die Heizkörper sind abzuschalten bzw. bei Frostgefahr sind die Heizkörper auf „1“ bzw. 10°C zu stellen.
9. Überlassene Schlüssel sind unverzüglich nach Abreise in unserem Büro in Wendtorf bzw. beim Eigentümer abzugeben.
10. Nachsendung vergessener Utensilien: Auf Anforderung versenden wir gern per Post „unfrei“.
Mietpreis / Mietzahlungen
Der Mietpreis ist gemäß Angebot zu entrichten.
Wir behalten uns das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren, falls die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Entscheidend ist hierfür das Datum des Zahlungseingangs auf unserem Konto; mit Zahlungseingang akzeptiert der Mieter diese ABG's.
Stornierungsbedingungen
Der Vermieter / Eigentümer kann mit sofortiger Wirkung von den Mietvereinbarungen zurücktreten, sofern das Mietobjekt infolge von höherer Gewalt (Krieg, Streik, Brand, Naturkatastrophen und dergleichen) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dem Mieter entstehen hieraus lediglich Ansprüche in Höhe von der bereits geleisteten Mietzahlung. Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast oder eine Begleitperson das Mietobjekt trotz Abmahnung durch den Vermieter / Eigentümer nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in groben Maße vertragswidrig verhält.
Der Mieter kann bis zu seinem Mietbeginn der Ferienunterkunft schriftlich von seinem Vertrag zurücktreten. Die Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel:
Bis zum 60. Tag vor der Anreise 20% des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.
Bis zum 35. Tag vor der Anreise 50% des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.
Ab dem 34. Tag bis Anreisetag oder bei Nichtantritt des Aufenthaltes 100% des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.
Der Vermieter wird sich bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten; hieraus entstehende Einnahmen werden bei der Storno-Abrechnung berücksichtigt und dem Mieter entsprechend verrechnet.
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung.
Schlussbestimmungen
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten - soweit geschäftsnotwendig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für den Sitz des Mietobjektes zuständige Amtsgericht.
Stand November 2017